Ausweis­wesen am Flug‌ha‌fen Lei‌p‌zig/‌Hal‌le

Der Zugang zu den Sicherheitsbereichen am Flughafen Leipzig/Halle unterliegt strengen Sicherheitsbestimmungen. Diese sind im deutschen Luftsicherheitsgesetz sowie in entsprechenden Verordnungen der Europäischen Union festgelegt (DVO EU 2015/1998). Die Zugangsvoraussetzungen sind abhängig vom Arbeitsort. Wer etwa für eine am Flughafen ansässige Firma tätig ist, kann einen entsprechenden Dauerausweis beantragen. Für kurzfristige Aufenthalte lassen sich Besucherausweise beantragen. Die Ausweisstelle am Flughafen Leipzig/Halle arbeitet bei der Ausstellung der Ausweise eng mit dem Freistaat Sachsen zusammen.

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Weitere Informationen und Antragsformulare zum Download finden Sie hier:

Bitte öffnen und bearbeiten Sie aus Kompatibilitätsgründen das Dokument „Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung“ mit dem Adobe Acrobat Reader.

Hinweis:
Die ausgefüllten Dokumente sowie die erforderlichen Anlagen müssen in ausgedruckter Form eingereicht werden. Die Erteilung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Ausweisen bzw. Berechtigungen ist entgeltpflichtig gemäß der aktuellen Entgeltordnung.

Voraussetzung für das Ausstellen eines Flughafenausweises ist eine erfolgreich abgeschlossene Schulung nach Nummer 11.2.6 des Anhangs zur DVO(EU)2015/1198. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf und nach Vorliegen ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung einen Schulungstermin unter: lusischulung(at)leipzig-halle-airport.de


Postanschrift

Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Ausweisstelle
Postfach 1
04029 Leipzig

Besucheradresse

Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Ausweisstelle
Am Kraftwerk 1 (Tor 1), 1. OG
04435 Flughafen Leipzig/Halle

Kontakt:
Flughafen Leipzig/Halle
Ausweisstelle
Mo 07:30 - 12:00 Uhr
Di 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Mi nach vorheriger Terminvereinbarung
Do 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Fr nach vorheriger Terminvereinbarung
Tel.: +49 (0) 341 224-1451
Fax: +49 (0) 341 224-1589
E-Mail: Ausweisstelle(at)leipzig-halle-airport.de