Foto- und Dreh­an­fragen

Sie möchten an den Mitteldeutschen Flughäfen fotografieren, drehen oder Passagiere und Gäste befragen? Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.

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Um Ihr Anliegen schnell und effizient bearbeiten zu können, bitten wir Sie um folgende Informationen:

  • Ihre Kontaktdaten
  • Zahl der Personen, die an der Befragung und/oder an den Foto- oder Dreharbeiten teilnehmen
  • Ort der Foto- oder Dreharbeiten bzw. der Befragungen
  • Was möchten Sie fotografieren oder filmen? Bitte beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben.
  • Wann planen Sie die Foto- oder Filmaufnahmen? Bitte geben Sie Datum, Zeit und Dauer an.

Bitte stellen Sie sicher, dass durch die Foto- oder Dreharbeiten der reguläre Betrieb nicht beeinträchtigt wird. Sie benötigen außerdem die mündliche Einwilligung der Mieter (Check-in, Ticketcounter, Geschäfte, Gastronomie) vor Ort, sofern diese von der Aufzeichnung betroffen sind.
Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass der Bereich der Personenkontrolle sowie das Personal nicht fotografiert und gefilmt werden darf.

Die Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle eignen sich für eine Vielzahl von kommerziellen Foto- und Filmproduktionen. Solche Arbeiten bedürfen einer Anmeldung und schriftlichen Genehmigung. Um Ihre Anfragen schnell und effizient bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihre Kontaktdaten
  • Anzahl der Personen, die an den Foto- oder Filmarbeiten teilnehmen
  • Was, wann und wo möchten Sie fotografieren oder filmen?

Um Ihnen die Planung zu erleichtern, haben wir nachfolgend die wichtigsten Fragen zum Thema Foto- und Filmarbeiten für Sie zusammengestellt.

Wo sind Foto- und Filmaufnahmen möglich?
Foto- und Fotoaufnahmen sind nach Rücksprache und Anmeldung im öffentlichen* und nichtöffentlichen** Bereich möglich. Auf Grund von Sicherheitsbestimmungen und Betriebsabläufen unterliegen Medienproduktionen an den Mitteldeutschen Flughäfen gewissen Einschränkungen und sind mit Auflagen verbunden. 

Motivgeber Flughafen Leipzig/Halle

Flyer Special Film Settings

* Zum öffentlichen Bereich zählen alle Terminal- und Betriebsflächen, die vor der Personenkontrolle auch ohne Flugticket frei zugänglich sind.
** Der nichtöffentliche Bereich umfasst alle Bereiche nach der Personenkontrolle. Er ist nur mit einer Zugangsberechtigung möglich. Der Zutritt in den nichtöffentlichen Bereich ist nur in Begleitung von Sicherheitspersonal möglich.

Wann sind Foto- und Filmaufnahmen möglich?
Foto- und Filmarbeiten sind rund um die Uhr an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle möglich. 

Sind Foto- und Filmarbeiten an den Mitteldeutschen Flughäfen kostenpflichtig?
Foto- und Filmaufnahmen für kommerzielle Produktionen sind kostenpflichtig. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Redaktionelle Foto- und Filmarbeiten sind kostenfrei.

Entgeltordnung Non Aviation Flughafen Dresden

Entgeltordnung Non Aviation Flughafen Leipzig/Halle