Bereich für Schallschutzansprüche erweitert sich

Im Ergebnis von turnusmäßigen Überprüfungsberechnungen und mobilen Lärmmessungen wird der Anspruch auf Schallschutz an Wohngebäuden, zusätzlich zum bestehenden Nachtschutzgebiet, für weitere Anwohnerinnen und Anwohner gewährt.

Dies betrifft sowohl Grundstücke in den Ortslagen Schkopau, Oberthau, Rübsen und Schkeuditz-Süd als auch Bereiche in Lützschena-Stahmeln und Schkeuditz.

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Der Flughafen Leipzig/Halle überprüft nach Maßgabe der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.11.2004 turnusmäßig, ob sich Differenzen zwischen dem prognostizierten und tatsächlichen Lärmaufkommen ermitteln lassen. Diese Überprüfung erfolgte zuletzt für das Betriebsjahr 2021. Dabei zeigte sich, dass Grundstücke in den Ortslagen Schkopau, Oberthau, Rübsen und weitere Bereiche im Süden der Stadt Schkeuditz im Jahr 2021 durchschnittlich von mehr als einer fluglärmbedingten Aufwachreaktion pro Nacht betroffen waren. Bisher lagen diese Areale außerhalb des planfestgestellten Nachtschutzgebietes. Detailansichten der entsprechenden Bereiche finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.


Wesentlich dafür waren die Entwicklungen im Verkehrsaufkommen und Veränderungen im Flugzeugmix sowie ein hoher Anteil der Betriebsrichtung West. Ein weiterer Faktor: Die nahezu ausschließliche Nutzung der Start- und Landebahn Süd für Abflüge im Untersuchungszeitraum, der sich über die sechs verkehrsreichsten Monate mit dem höchsten Flugaufkommen nachts erstreckt. Die Start- und Landebahn Nord war im Untersuchungszeitraum auf Grund von Sanierungsarbeiten drei Monate gesperrt.


Das Ergebnis: Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bietet der Flughafen Leipzig/Halle den durch die Ergebnisse der Untersuchung im Jahr 2021 erstmals und neu Betroffenen freiwillig den Schutz an, den die Planfeststellung im Falle der Anpassung der Kontur des Nachtschutzgebietes für die Betroffenen bereithält.

Antragstellungen sind bis zum 31.12.2028 möglich.
 

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Der Flughafen Leipzig/Halle betreibt neben zehn stationären Lärmmessstellen auch mobile Messanlagen. In Abstimmung mit der Fluglärmkommission kommen sie an unterschiedlichen Standorten zum Einsatz. Messungen im Ortsteil Lützschena-Stahmeln zeigten nun, dass hier aufgrund von geografischen Besonderheiten und bei bestimmten meteorologischen Bedingungen höhere Maximalpegel bei Startvorgängen auftreten, als in den Standardlärmberechnungen bisher berücksichtigt wurden.

Auf Basis angepasster Modellrechnungen, welche im Abgleich mit den durchgeführten Lärmmessungen erfolgten, wurde nunmehr ein Bereich ermittelt, in dem Anrainerinnen und Anrainer von durchschnittlich mehr als einer fluglärmbedingten Aufwachreaktion pro Nacht betroffen sein können.

Auf Grund dieser Messergebnisse hat der Flughafen Leipzig/Halle gegenüber der Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) zugesagt, dieses Gebiet in Lützschena-Stahmeln und Schkeuditz den Bereichen innerhalb der festgesetzten Nachtschutzzone gleichzusetzen. Damit erhalten die Anwohnerinnen und Anwohner die Möglichkeit, beim Flughafen einen Antrag auf Schallschutzmaßnahmen zu stellen.

Antragstellungen sind bis zum 31.12.2028 möglich.

2025 erfolgte die turnusmäßige Überprüfung des Nachtschutzgebietes für das Betriebsjahr 2024 nach Maßgabe der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.11.2004.  Dabei zeigte sich, dass in einem teilweise bebauten Bereich der Ortslagen Seehausen und Wiederitzsch der Stadt Leipzig Grundstücke im Jahr 2024 durchschnittlich von mehr als einer fluglärmbedingten Aufwachreaktion pro Nacht betroffen waren. Bisher lagen diese Areale außerhalb des planfestgestellten Nachtschutzgebietes. Die betroffene Fläche hat eine Größe  von ca. 027 km².  Eine Detailansicht der entsprechenden Bereiche finden Sie im unteren Teil dieser Seite.

Wesentlicher Grund ist die geänderte Führung der Abflugstrecke von der südlichen Startbahn (08R) in Richtung Nord (PENEM 08R). Gegenüber den vormaligen Abflugstrecken wurde der Abdrehpunkt bei der Änderung der Abflugverfahren im Jahre 2023 deutlich nach Osten in den Bereich nördlich von Wiederitzsch / Seehausen verschoben. Die Strecke PENEM 08R gewinnt somit für diesen Bereich an Relevanz.

Das Ergebnis: Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bietet der Flughafen Leipzig/Halle den durch die Ergebnisse der Untersuchung im Jahr 2024 erstmals und neu Betroffenen freiwillig den Schutz an, den die Planfeststellung im Falle der Anpassung der Kontur des Nachtschutzgebietes für die Betroffenen bereithält. Anwohner im betroffenen Bereich wurden mit Schreiben der FLHG informiert.

 Antragstellungen sind bis zum 31.12.2028 möglich.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für das Schutzgebiet bildet der Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004, in dem ein 45 Kilometer langes und bis zu 6 Kilometer breites Nachtschutzgebiet festgelegt wurde. Darüber hinaus legte die Planfeststellungsbehörde Überprüfungsberechnungen für das Nachtschutzgebiet fest, die ab Frühjahr 2009 regelmäßig durchgeführt werden.

Besteht für Ihre Adresse erweiterter Schallschutzanspruch?

Hier können Sie sich informieren, ob Ihre Adresse im Gebiet des erweiterten Schallschutzanspruches liegt.

Geben Sie im Formular einen Straßennamen, die Hausnummer und die Postleitzahl ein und beenden die Eingabe über die Schaltfläche „Überprüfen“. Dann wird angezeigt, ob diese Adresse im Gebiet des erweiterten Schallschutzanspruches liegt. 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Anspruch auf Schallschutz erst nach endgültiger Prüfung Ihres Antrags durch die Flughafen Leipzig/Halle GmbH bestätigt werden kann.

Bitte beachten Sie für Ihre Eingabe folgende Hinweise

Die fünf Ziffern der Postleitzahl direkt hintereinander ohne Leerzeichen eingeben,
Straßennamen bitte ausschreiben und nicht abkürzen (Richtig: Beispielstraße / Falsch: Beispielstr.).

Mit der Nutzung des Formulars entstehen Daten. Datenschutz ist uns wichtig. Lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

Wie stelle ich einen Antrag und wie läuft das Verfahren?

Bitte beachten Sie, dass nur Grundstückseigentümer anspruchsberechtigt sind. Informieren Sie gegebenenfalls Ihre Hausverwaltung oder Hauseigentümer.

Hier finden Sie den Antrag auf Schallschutzmaßnahmen und eine Beschreibung des Verfahrens als Anlage.

Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden ihn mit einem aktuellen Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate) an schallschutz@leipzig-halle-airport.de.

Alternativ können Sie die Antragsunterlagen auch unter 0341 2241724 anfordern und an

Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Umweltschutz
P.O.B. 1
04029 Leipzig

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