EU-Einreiseverfahren: Entry-Exit-Systems (EES)

Seit Mitte Oktober 2025 wird in Deutschland schrittweise das neue EU Entry/Exit System (EES) eingeführt.
Dieses digitale Verfahren betrifft Reisende aus Nicht-Schengenstaaten. Das EES gilt ausschließlich für Drittstaatsangehörige, die kurzfristig einreisen wollen. Ziel ist es, Grenzkontrollen effizienter, sicherer und europaweit einheitlich zu gestalten.

Am Flughafen Leipzig/Halle startet das EES am 10.12.2025.

Was ändert sich mit dem EES?

Für Drittstaatsangehörige erfolgt die Einreisekontrolle weiterhin bevorzugt an den Kontrollschaltern 7 bis 10. Dort werden wie gewohnt die Reisedokumente überprüft.

Neu ist jedoch:

  • Erfassung biometrischer Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke)
  • Digitale Speicherung dieser Daten in einer zentralen EU-Datenbank
  • Es werden künftig Ein- und Ausreisezeitpunkte sowie die Aufenthaltsdauer automatisch und digital erfasst. Während der schrittweisen Einführung des Systems erfolgt die Pass-Stempelung jedoch weiterhin.

Diese Maßnahmen sollen langfristig die Sicherheit erhöhen und die Effizienz der Grenzkontrollen verbessern.

Wichtige Hinweise für Reisende

  • Planen Sie für Ihre Ein- oder Ausreise mehr Zeit ein, insbesondere während der Einführungsphase des neuen Systems.
  • Es wird zunächst zu längeren Wartezeiten kommen, da die biometrische Registrierung nur einmalig erfolgt.
  • Nach der erstmaligen Erfassung wird der Prozess bei folgenden Reisen deutlich schneller.

Weitere Informationen

Aktuelle Hinweise und Reiseinformationen stellt die Bundespolizei zur Verfügung.

Bundespolizei

Weiterführende Informationen stellt die Europäische Union auf ihrer EES-Informationsseite zur Verfügung.

Europäische Union - Einreise-Aussreisesystem

Fragen und Antworten

Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein neues EU-weites System, das automatisch erfasst, wann Nicht-EU-Bürger in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Es ersetzt das manuelle Abstempeln von Pässen und hilft bei der Überwachung der zulässigen Dauer von Kurzaufenthalten, um die Einhaltung der Ein- und Ausreisebestimmungen zu gewährleisten.

EES gilt für Nicht-EU-Bürger, die für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen, sofern sie nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind.

Das EES gilt nicht für EU-Bürger oder Bürger der assoziierten Schengen-Länder (Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein). Sie gilt auch nicht für ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern, die Inhaber einer Aufenthaltskarte sind, oder für Reisende mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem nationalen Visum für den längerfristigen Aufenthalt, die von einem Schengen-Land ausgestellt wurden.

Begeben Sie sich zum Grenzkontrollschalter, um den regulären Einreiseprozess durchzuführen. Grenzbeamte werden Ihre Registrierung überprüfen und die formelle Einreisekontrolle durchführen.
Das Gleiche gilt beim Verlassen der EU: Ihre Ausreise wird aufgezeichnet und Sie werden möglicherweise aufgefordert, einen Kiosk zu benutzen oder sich direkt zu einer Grenzkontrollstelle zu begeben.

Das EES erfasst die folgenden Informationen: 

  • personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit;
  • Passnummer, Ausstellungsland und Art des Reisedokuments;
  • biometrische Daten, einschließlich eines Gesichtsbildes und vier Fingerabdrücke (ohne Daumen);  
  • Reisedaten wie Ein- und Ausreisedatum, Grenzübergangsstellen und die Dauer Ihres autorisierten Aufenthats

Nein, wenn Ihre biometrischen Daten bereits während einer früheren Reise registriert wurden und noch gültig sind (innerhalb einer Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren), müssen Sie sich nicht erneut registrieren. Jede Ein- und Ausreise wird jedoch weiterhin automatisch vom EES aufgezeichnet.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das EES speichert Ihre Daten ausschließlich zu Zwecken der Grenzkontrolle und wird nicht kommerziell genutzt. Die Daten werden drei Jahre lang gespeichert, im Falle einer Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer fünf Jahre. Nur autorisierte Behörden können auf diese Informationen zugreifen.

Das EES wurde in voller Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzvorschriften entwickelt. Alle persönlichen und biometrischen Daten werden verschlüsselt, sicher gespeichert und sind nur autorisiertem Personal unter strengen gesetzlichen Vorschriften zugänglich.

Nein, jeder Reisende muss sich einzeln anmelden, auch Kinder. Eltern oder Erziehungsberechtigte können Kindern bei der Registrierung an Selbstbedienungskiosken oder bei der manuellen Grenzkontrolle behilflich sein.

Sie können Piercings und Brille während der Registrierung aufbehalten, solange Ihr Gesicht gut sichtbar bleibt. Wenn das System kein klares Bild aufnehmen kann, kann es sein, dass das Grenzpersonal Sie auffordert, bestimmte Gegenstände vorübergehend zu entfernen.

Wenn Sie sich weigern, biometrische Daten anzugeben, kann Ihre Registrierung nicht abgeschlossen werden, und Ihnen kann die Einreise in den Schengen-Raum verweigert werden. Die Bereitstellung dieser Daten ist für Nicht-EU-Bürger, die in die EU einreisen, gesetzlich vorgeschrieben.

Ja, Reisende sollten mit längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere in der ersten Umsetzungsphase. Auch langfristig kann die Grenzkontrolle aufgrund der zusätzlichen Schritte, die für die EES-Registrierung erforderlich sind, mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn Sie Verzögerungen bei der Grenzkontrolle feststellen, die sich auf Ihren Flug auswirken könnten, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Fluggesellschaft. Sie können Ihnen helfen und Sie durch die nächsten Schritte führen.

Ihre personenbezogenen Daten werden für drei Jahre nach Ihrem letzten Grenzübertritt im EES gespeichert. Wenn Sie die Aufenthaltsdauer überschreiten oder gegen die Einreisebedingungen verstoßen, können Ihre Daten bis zu fünf Jahre gespeichert werden.

Ja, auch Kinder sind verpflichtet, sich im EES zu registrieren. Für alle Nicht-EU-Bürger, einschließlich Säuglinge, wird eine EES-Datei erstellt, die die Passdaten und ein Gesichtsbild enthält. Fingerabdrücke sind nur für Reisende ab 12 Jahren erforderlich. Für Minderjährige gelten besondere Vorschriften, die je nach Land variieren können. Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen Richtlinien.

Jeder Reisende, auch Minderjährige, muss über ein eigenes gültiges Reisedokument verfügen, um im EES registriert zu werden. Wenn ein Kind nur im Reisepass eines Elternteils aufgeführt ist und nicht über ein individuelles Dokument verfügt, ist eine EES-Registrierung nicht möglich. In solchen Fällen kann die Einreise verweigert oder einer manuellen Bearbeitung unterzogen werden, abhängig von den Regeln der Grenzbehörde. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Fluggesellschaft oder der zuständigen Botschaft.