Allgemeine Geschäftsbedingungen der PortGround GmbH
Segment Frachthandling, an den Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden International
1. Allgemeines/Geltungsbereich
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der PortGround GmbH (nachfolgend: „PG“) gelten für alle Tätigkeiten der PG insbesondere die Abfertigung, den Umschlag und die Lagerung von (Luft-) Fracht. Sonderleistungen, welche zusätzlich zu einem oder außerhalb eines bestehenden Vertrages (Handling-Vertrag) durch die PG erbracht werden, fallen ebenfalls unter diese Geschäftsbedingungen.
- Mit Beauftragung der PG erkennt der Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültigen Geschäftsbedingungen an. Abweichende Bestimmungen finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der PG ausdrücklich mindestens textförmig (per E-Mail) anerkannt. Die Geschäftsbedingungen der PG gelten auch dann, wenn die Leistung, in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausgeführt wird. Die Entgegennahme einer Lieferung, Leistung oder Ware des Auftraggebers durch die PG bedeutet keine Zustimmung zu allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Aus Nachweisgründen haben derartige Vereinbarungen mindestens textförmig zu erfolgen.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von den Parteien abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen mindestens der Textform.
2. Leistungen der PG
- Die PG fertigt (Luft-)Frachtsendungen an den Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden International ab. Die PG bietet neben der Export- und Importabfertigung weitere sonstige Leistungen (Sonderleistungen) an, die gesondert beauftragt werden müssen. Die sonstigen Leistungen umfassen insbesondere das Warehouse-Handling, Gefahrgut-Handling, Truck-Handling, Perishables-Handling (PER), Pharma-Handling (PIL), E-Commerce-Handling, Special- Cargo-Services (VAL, VUN, etc.), Klein- und Großtier-Handling (AVI), ULD-Control, Aufteilungs- und Kommissionierungstätigkeiten, Be- und Entladetätigkeiten von LKW-Transporten, Einlagerung sowie Aufbewahrung und Auslagerung von Luftfrachtsendungen im Auftrag von Speditionen und anderen Beteiligten der Logistikkette sowie Zollabwicklungen.
- Die PG ist jederzeit berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte (Subunternehmen) erbringen zu lassen.
3. Zollrechtliche Behandlung von Waren
- Die von der PG vorübergehend in Verwahrung genommenen Waren sind zollrechtlich Gemeinschafts- oder Nichtgemeinschaftsware.
- Bei Import und Weiterleitungssendungen endet die zollrechtliche Verantwortung und Haftung der PG gegenüber dem Auftraggeber mit der ordnungsgemäßen Herausgabe an den Abholer. Im Falle von Nichtgemeinschaftsware setzt diese eine zulässige zollrechtliche Bestimmung der Ware gem. Artikel 48, 49 Abs. 1 b Zollkodex voraus. Der Auftraggeber hat in diesem Zusammenhang alle zollrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und einen von ihm beauftragten Abholer entsprechend zu verpflichten. Die PG bietet Import- und Impost-Verzollungsdienstleistungen auf Nachfrage an. Anfragen bitte an customs@portground.com.
- Sollte die PG bei Durcheinheiten, Falschangaben im Einflugmanifest oder sogenannten Aliud- Waren von der Zollbehörde in Anspruch genommen werden, insbesondere auf Begleichung der Zollschuld, hat der Auftraggeber die PG von solchen Ansprüchen, auf erstes Anfordern freizustellen und von der PG geleistete Zahlungen zu erstatten.
- Bei Exportsendungen (ready for carriage) übernimmt ausschließlich der jeweilige Auftraggeber die zollrechtliche Verantwortung.
4. Entgelt/ Abrechnung
- Sofern keine gesonderten Preisabsprachen für die Leistungen der PG mit dem Auftraggeber getroffen wurden, werden diese entsprechend der Entgeltliste der PG, je nach Standort der PG und in der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Fassung abgerechnet. Die Entgeltliste wird Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PG und ist unter folgenden Link https://www.mdf-ag.com/unternehmen/portground-gmbh/, Unterpunkt Zahlen, Daten, Fakten; Unterpunkt Betriebsdokumente/Entgeltliste, veröffentlicht.
- Alle angemessenen und nachgewiesenen Auslagen, welche die PG im Namen des Auftraggebers getätigt hat, sind vom Auftraggeber zum Selbstkostenpreis zuzüglich eines Verwaltungszuschlags von 15 % (fünfzehn Prozent) zu erstatten.
- Die in der Entgeltliste und dem Angebot angegebenen Preise sind freibleibend. Alle in den veröffentlichten Entgeltlisten aufgeführten Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Diese ist gesondert zu entrichten, wenn nicht eine Steuerbefreiung nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) vorliegt.
- Der PG steht bei nicht oder nicht fristgemäßen Zahlungen des Auftraggebers ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
Die PG legt dem Auftraggeber über die erbrachte Leistung eine Rechnung. Diesbezüglich gilt Folgendes:
Das Entgelt für die erbrachte Dienstleistung wird sofort zur Zahlung fällig. Für Kreditkunden wird ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungserstellung eingeräumt, es sein denn es existiert eine andere vertragliche Regelung.Ausschlaggebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem nachfolgenden Konto der PG:
Commerzbank Dresden
IBAN: DE24 8504 0000 0800 6694
BIC: COBA DE FF 850 - 00
Bei nicht fristgemäßer Zahlung steht der PG ein Anspruch auf Verzugszinsen nach Maßgabe von § 288 Absatz 2 BGB und die Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB zu.
5. Anträge und Erklärungen
- Alle Anträge und Erklärungen sind gegenüber der PG wahrheitsgemäß und vollständig abzugeben. Der Auftraggeber haftet der PG gegenüber für jeden Schaden infolge wahrheitswidriger oder unvollständiger Erklärungen.
- Änderungen des vorgedruckten Formulartextes sind unzulässig. Bei notwendigen Änderungen wird nach Prüfung der PG eine neuer Frachtausgabeschein durch die PG ausgestellt.
- Die PG ist berechtigt, jederzeit zu prüfen, festzustellen oder feststellen zu lassen, ob das Gewicht, die Art oder Beschaffenheit der zugeführten Güter mit den Angaben der dazu eingereichten Anträge übereinstimmen. Für die Kosten der Prüfung haftet der Auftraggeber, wenn sich die Angaben als unrichtig erweisen.
6. Beachtung von Vorschriften/ Sanktionierte Personen
- Der Auftraggeber hat die für ihn einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, insbesondere Zoll-, Steuer-, Flughafen- und Polizeivorschriften zu beachten, sowie die Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter im Luft- und Straßenverkehr.
- Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Transport bzw. die Übernahme von Gütern, die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Lufttransport bzw. der Lagerung nicht zugelassen sind (verbotene Güter), Güter, welche falsch deklariert wurden oder unvollständig sind, oder Güter sanktionierter Personen, nicht Bestandteil der Leistungserbringung durch die PG sind. Darüber hinaus ist jegliche Haftung der PG für Schäden oder Verluste an verbotenen oder falsch deklarierten Gütern sowie Güter sanktionierter Personen ausgeschlossen.
- Die Behörden, wie der Zoll, entscheiden über weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Vernichtung oder Beschlagnahme von Gütern, die den gesetzlichen Vorschriften widersprechen oder die falsch/unvollständig deklariert wurden.
- Die PG ist zur Vernichtung von Gütern, die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Lufttransport bzw. der Lagerung nicht zugelassen sind (verbotener Güter) oder von Gütern, welche falsch/unvollständig deklariert wurden, oder von Gütern sanktionierter Personen, berechtigt. Der Auftraggeber hat in den vorstehenden Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Entscheidung zur Vernichtung der Sendungen erfolgte grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die PG von allen Ansprüchen öffentlicher Behörden oder anderer Dritter aufgrund der Vernichtung der vorgenannten Güter freizustellen. Der Auftraggeber trägt alle Kosten, die sich aus vorstehenden Maßnahmen ergeben.
- Für Güter, welche ohne vorherige mindestens textförmige Vereinbarung bei der PG gelagert bzw. verwahrt werden, wird dem Auftraggeber ein gesondertes Entgeltentsprechend der unter Punkt 3 benannten Entgeltliste in Rechnung gestellt. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung der PG zur Abholung der Güter nicht oder nicht fristgemäß nach, ist die PG darüber hinaus berechtigt, die Güter, auf Kosten des Auftraggebers, vernichten zu lassen. Unabhängig davon, trägt der Auftraggeber bei einer (vorübergehenden) Verwahrung von Gütern alle Kosten, Zölle und steuerlichen Nachteile, die durch die nicht fristgerechte Beendigung der (vorrübergehenden) Verwahrung entstehen. Dies gilt auch bei Diebstahl, Betrug oder ähnlicher Delikte sowie bei unsachgemäßer Warenbehandlung innerhalb der Verwahrung.
7. Schadensreklamation/Beanstandungen
- Beanstandungen zu Qualität, Menge oder Preisen der ausgeführten Aufträge müssen, soweit es sich um offene Mängel handelt, der PG unverzüglich nach Lieferung bzw. Herausgabe der Güter schriftlich angezeigt werden.
- Bei vorbehaltloser Annahme des Gutes durch den Empfänger wird bis zum Beweis des Gegenteiles vermutet, dass das Gut in einwandfreiem Zustand und dem Beförderungsschein entsprechend ausgeliefert worden ist.
- Vor der Annahme durch den Empfänger führt die PG auf dessen Antrag und Kosten hin eine Tatbestandsaufnahme zur Feststellung von Beschädigungen und Minderungen des Gutes durch.
8. Haftung
- Die PG haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften über das Frachtgeschäft (HGB, 4. Buch, § 4) und den AdSp 2017, höchstens jedoch bis zu einem Wert von 2,6 Mio. € (in Worten: zweikommasechsmillionen).
- Die PG haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Indirekte oder sonstige Folgeschäden werden nicht ersetzt. Dies gilt jedoch nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- Die PG haftet ferner nicht für Schäden, die durch unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs der PG liegende Umstände verursacht werden, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden können oder die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere von der PG nicht schuldhaft verursachte Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser, Maschinenschäden, Streik außerhalb der Unternehmensgruppe der PG, Aussperrung oder behördliche Auflagen.
9. Mitteilungspflicht
- Die PG ist nur dann verpflichtet, den Empfangsspediteur bzw. den Empfänger vom Eintreffen des Frachtgutes (Import) bei der PG zu benachrichtigen, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist oder ein Abfertigungsvertrag über Dokumenten-Handling mit dem Auftraggeber besteht.
- Die PG führt keine Adressermittlung durch.
10. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort richtet sich nach dem Tätigkeitsschwerpunkt der ausgeführten Leistung der PG und kann der Flughafen Dresden oder der Flughafen Leipzig/Halle sein.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Abwicklung ist Leipzig.
12. Anzuwendendes Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland insbesondere findet das Warschauer Abkommens und Montrealer Übereinkommens Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache rechtsverbindlich. Fremdsprachige Fassungen sind nur unverbindliche Übersetzungen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Download
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